Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag Der Vertrag wird für die Dauer von mindestens 6 Kalendermonaten ab Vertragsbeginn geschlossen und verpflichtet den/die VertragspartnerIn zur Zahlung von mindestens 6 vollen monatlichen Beiträgen. Der Monatsbeitrag beinhaltet die gesetzliche MwSt und ist jeweils am Monatsanfang durch Teilnahme am Einzugsverfahren zu zahlen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Nutzungsrecht Im Rahmen der Mitgliedschaft ist der/die VertragspartnerIn zur Teilnahme an den laut Abo gewählten Yoga- oder Gymnastik-Kursen berechtigt. Events und Workshops sind von der Inanspruchnahme ausgeschlossen, sie werden gesondert berechnet.
Ruhezeit Eine Ruhezeit ist nach zeitnaher Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines Schwangerschaftsnachweises möglich. Die Anzahl der Ruhemonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt.
Kündigung Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Quartals gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Eine außerordentliche Kündigung kann erfolgen, wenn der/die VertragspartnerIn mit einem ärztlichen Attest eine dauerhafte Sportuntauglichkeit nachweisen kann. Im Falle einer Preiserhöhung hat der/die VertragspartnerIn ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Bei einer solchen Kündigung endet das Vertragsverhältnis mit Eintritt der Preiserhöhung.
Haftung Yoga & Bewegung haftet für eine ordnungsgemäße Funktion der zur Verfügung gestellten Gegenstände. Yoga & Bewegung haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle und Gesundheitsschäden der Kursteilnehmer. Für mitgebrachte Wertgegenstände oder Kleidung wird keine Haftung übernommen.
Änderungen des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten Yoga & Bewegung behält sich vor, das Kursangebot und die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Die Kurse finden durchgängig statt, in den Ferienzeiten (BW) etwas reduziert. In den Sommerferien schließt das Studio für 3 Wochen, über Weihnachten und Neujahr für ca. 1 Woche. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. Die Zahlungsbedingungen bleiben davon unberührt.
Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu treffen.